Das Fahrplanjahr
Bis 2001 begann das Fahrplanjahr jeweils Ende Mai. Ab 2002 wurde der Wechsel des Fahrplanjahres - in Annäherung an das Kalenderjahr - von der europäischen Fahrplankonferenz auf Mitte Dezember festgelegt. Die EU-Kommission hat diesen Termin mit der Entscheidung 2002/844/EG (Aktenzeichen K(2002) 3997) für allgemeingültig erklärt. In der Schweiz ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) für die Festlegung des Fahrplanjahres zuständig. Aufgrund der internationalen Verflechtung des Verkehrswesens und in Anwendung des Landverkehrsabkommens wurde die EU-Regelung für die Schweiz übernommen.
Der Fahrplanwechsel ist festgelegt auf den zweiten Samstag im Dezember, 24:00 Uhr. Dieser Tag ist frühestens der 8.12. und spätestens der 14.12. Der darauffolgende Sonntag, also der erste Gültigkeitstag des neuen Fahrplans, ist demnach immer frühestens der 9.12. und spätestens der 15.12.
Der erste Gültigkeitstag des neuen Fahrplans ist seit der Einführung folgender Sonntag:
15.12.2002
14.12.2003
12.12.2004
11.12.2005
10.12.2006
09.12.2007
14.12.2008
13.12.2009
12.12.2010
11.12.2011
09.12.2012
15.12.2013
14.12.2014
13.12.2015
11.12.2016
10.12.2017
09.12.2018
15.12.2019
13.12.2020
12.12.2021
11.12.2022
10.12.2023
15.12.2024
14.12.2025