Erläuterungen
Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3 http://www.bav.admin.ch/mobile) muss der öffentliche Verkehr in der Schweiz bis spätestens Ende 2023 grundsätzlich auch den Bedürfnissen der Reisenden mit einer Behinderung entsprechen. Dies gilt insbesondere auch für Reisende im Rollstuhl, aber auch für Reisende mit einer Gehhilfe wie z.B. einem Rollator.
Auf diesen Seiten finden Sie Angaben zu Reisemöglichkeiten im Rollstuhl im Schweizerischen öffentlichen Verkehr mit Bus, Tram, Eisenbahn, Schiff und Seilbahn. Die Informationen sind aufgeteilt auf die fünf Bereiche: